04.06.2021

Information über CO2-Gesetz und MuKen 2014

Am 13. Juni 2021 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das neue CO2-Gesetz. Konkret beinhaltet das CO2-Gesetz, dass die Schweiz ab 1.1.2023 ihren CO2-Ausstoss bis 2030 halbieren muss, im Vergleich zum Referenzjahr 1990. Durch einen Klimafond wird die Bevölkerung angespornt CO2-neutral zu leben. Finanziert durch CO2-Abgaben von Autofahrern, Flugreisen und durch fossile Heizungen.

Damit die kantonalen Klimaziele (MuKen 2014) nicht übersteuert werden, gibt es eine Übergangsfrist. Die Steuerung geschieht über Emissionsgrenzwerte, und die Einheit davon ist die jährliche Menge CO2-Ausstoss pro Energiebezugsfläche [kg CO2/m2/Jahr].
Ab 1.1.2023 gilt einen Emissionsgrenzwert für neue Heizungen von 20 kg CO2/m2 für bestehende Gebäude, für Neubauten 0 (= CO2-neutral).

Umgerechnet gemäss Richtlinie vom Bundesamt für Umwelt (BfU) ergibt das 7.5 Liter Heizöl pro m2, was für ein 140 m2 grosses Haus ein jährlicher Verbrauch von 1050 Liter Heizöl entspricht (für Heizung, Brauchwarmwasser ausgenommen). Ein neues fossiles Heizsystem kommt meistens nur noch infrage, falls es den Hauseigentümern gelingt, den Energieverbrauch des Gebäudes zu halbieren. Dazu müssen wohl in den meisten Fällen Fassaden, Dachisolation und Fenster saniert werden. Gelingt dies nicht, müssen die Hauseigentümer in ein Heizsystem investieren, das nicht auf fossilen Brennstoffen basiert.

Es ist vorgesehen, dass der Emissionsgrenzwert ab 1.1.2028 weiter gesenkt wird auf 15 kg CO2/m2/Jahr. Das bedeutet faktisch ein Verbot von neuen Ölheizungen. Der CO2-Ausstoss von Gas ist etwa 25% tiefer als für Öl, spätestens ab 1.1.2033 können auch Gasheizungen den Grenzwert nicht mehr einhalten.

Hauseigentümer können also bei Annahme vom CO2-Gesetz noch 1.5 Jahren, bis 1.1.2023 sorgenfrei eine neue Öl- oder Gasheizung installieren. Steigende CO2-Abgaben werden aber ein immer grösserer Anreiz geben in ein Heizsystem mit erneuerbarer Energie zu investieren. Aber für bestimmte Häuser wird Öl auch danach noch die beste Lösung sein.

MHG hat im Jahr 2020 erfolgreich eine Serie von vollkondensierenden robusten Edelstahl Öl-Brennwertkessel entwickelt um den Anforderungen von Morgen zu entsprechen:

  • EcoTrend - mit Leistungen von 18 bis 53 kW
  • EcoTrend Plus - mit Leistungen vom 70 bis 120 kW

Beide mit bewährten MHG-Brennern. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, und auch für Brenner und weitere Ersatzteile sind wir für unseren Kunden da, solange es Ölheizungen gibt.

Selbstverständlich haben wir auch Heizungs-Lösungen mit erneuerbarer Energie parat, sei es Wärmepumpe, thermische Solarenergie, Photovoltaik oder Hybridsysteme. Entsprechend den zu Verfügung stehenden MuKen 2014 Lösungen haben wir auch die meist wirtschaftlichen Lösungen zur Verfügung, um die je nach Kanton unterschiedlichen Vorgaben zu erfüllen:

  • Standardlösung 1: Thermische Solarenergie: Wannenkollektoren oder Mäander-Absorber um mindestens 2% der Energiebezugsfläche abzudecken.
     
  • Standardlösung 3: Innen- oder Aussen- aufgestellte Wärmepumpen, oder Split Wärmepumpen für den Ersatz von Öl, Gas oder Elektroheizungen
     
  • Standardlösung 7: Brauchwarmwasserwärmepumpen mit Photovoltaikanlage um mindestens 5W/m2 Energiebezugsfläche abzudecken
     
  • Standardlösung 10: Bivalente Öl- oder Gasheizung mit Split oder Aussen-aufgestellte Wärmepumpen

Bitte fragen Sie uns nach der passenden Lösung für Ihr Eigenheim-  Wir beraten Sie gerne!